Änderung des Gesellschaftsvertrages

12. Januar 2009 – 18:31

Nachdem zu unserem schriftlichen Beschluss bis heute 86% Ja-Stimmen eingegangen sind, ist unser Gesellschaftsvertrag nunmehr wie folgt geändert:

In § 4 (Einlagen der Gesellschafter) Absatz 2 wird ein neuer Satz 2 eingefügt und der Absatz damit wie folgt neu gefasst (Änderung fett):

“Jeder Gesellschafter erklärt sich heute bereits mit der Aufnahme weiterer Gesellschafter einverstanden. Es werden pro Jahr nur Einlagen bis zu einer Gesamthöhe von 100.000 € übernommen. Es können nicht mehr Einlagen übernommen werden, als Kapital für die Deckung des Investitionsaufwandes erforderlich ist, zuzüglich einer Rücklage von bis zu 2% der Investitionskosten.”

Kommentar schreiben